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Luftfahrtveranstaltung: Genehmigung

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Kurzinfo

Wenn Sie eine Luftfahrveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Beschreibung

Luftfahrtveranstaltungen, das sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, bedürfen einer Genehmigung.

Hinweis:
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur unbemannte Luftgeräte und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Antrag schriftlich oder online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.

Rechtsgrundlage(n)

Nachrichten für Luftfahrer 1-1533-19 (Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG - Luftfahrtveranstaltungen)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMfWEVW)

Stichwörter

  • Flugschau
  • Luftverkehrsveranstaltung
  • Luftfahrschau
  • Flugtage
  • Kunst- und Formationsflug
  • Flugzeug
  • Flugprogramm
  • Kunstflug
  • Luftkampf

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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Dienstag

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