Ein Mehrbedarf an Gefäßvolumen durch Windelkinder (bis maximal 3 Jahre) oder Pflegefälle, die einen Nässeschutz oder größere Mengen Verbandsmaterialien benötigen ist beim Gemeindevorstand schriftlich zu beantragen. Hierüber wird dann seitens der Verwaltung entschieden. Die Zuteilung einer Windeltonne erfolgt ohne zusätzliche Gebühren.