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Allendorf (Eder)
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Gültigkeitsgebiet: Hessen
Wenn Sie eine Luftfahrveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Luftfahrtveranstaltungen, das sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, bedürfen einer Genehmigung.
Hinweis:
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur unbemannte Luftgeräte und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
Reichen Sie den Antrag schriftlich oder online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.
Nachrichten für Luftfahrer 1-1533-19 (Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG - Luftfahrtveranstaltungen)
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