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Zollkontrolle – Einfuhrverbote

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Beschreibung

Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.

Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:

  • Artenschutz;
  • Arzneimittel;
  • Betäubungsmittel;
  • Feuerwerkskörper;
  • gefährliche Hunde (Kampfhunde);
  • Lebensmittel;
  • nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
  • sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
  • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
  • Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
  • Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
  • Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium der Finanzen

Stichwörter

  • Reisemitbringsel
  • Freigrenze
  • Flughafen
  • Freimenge
  • Zollkontrolle
  • Customs
  • Einreise
  • zollfrei
  • Kontrolle
  • Einfuhr
  • abgabenfrei
  • Reise
  • Urlaub
  • Duty Free
  • Zoll

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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Dienstag

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