Gemeinde
Allendorf (Eder)
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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Hessen
Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Für bestimmte Bodenschätze oder Gebiete können abweichende Abgabensätze festgelegt werden.
Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat.
Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Förderabgabe ist grundsätzlich möglich.
Sie können die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung online über die Plattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.
Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung online einreichen:
Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie zahlen den noch zu leistenden Betrag.
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