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Allendorf (Eder)
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Gültigkeitsgebiet: Hessen
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Die Kulturdenkmäler in Hessen werden seit 1980 in Bild, Text und Karte systematisch erfasst und in den Bänden der „Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen“ publiziert.
Mittlerweile sind mehr als zwei Drittel des Denkmalbestandes in diesen Bänden dokumentiert und zum Teil bereits im Internet - im digitalen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Hessens (DenkXweb) – einsehbar: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/
Die Erstellung der Denkmaltopographie im Bereich Nordkreis Waldeck-Frankenberg ist nach Aussage der Inventarisation / Landesamt für Denkmalpflege noch in Bearbeitung. Daher gilt was an vorläufigen Denkmallisten vorliegt, aber es kann noch zu Veränderungen kommen. Daher liegt keine verbindliche Rechtssicherheit vor.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
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