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Eingliederungshilfen für Personen mit seelischer Beeinträchtigung oder drohender seelischer Beeinträchtigung beantragen

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Kurzinfo

Sie haben eine seelische Beeinträchtigung oder sind von einer seelischen Beeinträchtigung bedroht? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Beschreibung

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll ermöglicht oder erleichtert werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

  • das Wohnen
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • die Haushaltsführung
  • die Freizeitgestaltung
  • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers

Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.
 
 Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die Behörde wird ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in  welchem Umfang Sie Eingliederungshilfe erhalten.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Sollten Sie nach Prüfung Ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese frühestens ab dem ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

Kosten & Gebühren

Es fallen in der Regel keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Eingliederungshilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Stichwörter

  • Eingliederungshilfe
  • Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind
  • körperlich nicht begründbare Psychosen
  • Suchtkrankheit
  • seelische Störung
  • Menschen mit seelischen Behinderungen
  • chronisch mehrfach Abhängige

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Donnerstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: