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Tiergehegegenehmigung

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Beschreibung

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind (vgl. "Zoo-Genehmigung").

Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der oberen Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  (HMUKLV)

Stichwörter

  • Tiergehege
  • Tierschutzgesetz
  • HMUKLV
  • Tiergesundheit
  • Tierpark
  • artgerechte Haltung
  • Tierschutz

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Donnerstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

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