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Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten beantragen

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Kurzinfo

Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder deren Erzeugnisse unterliegen einem Vermarktungsverbot. Wenn Sie Anhang-A-Exemplare zu kommerziellen Zwecken verwenden möchten, müssen Sie eine Ausnahmebescheinigung beantragen.

Beschreibung

  • Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Gegenstände unterliegen einem Vermarktungsverbot. Das heißt Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf, Vorrätig halten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken von Exemplaren der Arten des Anhangs A sind verboten.
  • Wenn Sie ein Exemplar des Anhangs A zu kommerziellen Zwecken nutzen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot.
  • Diese Bescheinigung kann beantragt und Ihnen erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot vorliegen.

Verfahrensablauf

  • Eine Vermarktungsgenehmigung können Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder online bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Herkunftsnachweisen, Fotodokumentationen, Zuchtbescheinigungen, Einfuhrgenehmigungen, Gutachten etc.) ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden, werden geprüft. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Ausnahmebescheinigung erteilt werden.

Fristen

keine Frist

Kosten & Gebühren

Richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung des Landes

Rechtsgrundlage(n)

Art. 8 (3) Verordnung (EG) Nr. 338/97

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU)

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage

Stichwörter

  • Artenschutz
  • Vorlagebescheinigung
  • besonders geschützte Tiere
  • geschütztes Holz
  • EG-Vermarktungsgenehmigung
  • Erzeugnisse
  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen
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  • geschützte Pflanzen
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  • Elfenbein
  • Handelsartenschutz
  • Musikinstrumente
  • Pelze
  • EG-VO 338/97
  • Vermarktung geschützter Tiere
  • geschützte Tiere
  • Papageien

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