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Jagdschein

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Beschreibung

Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:

  1. Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
  2. zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.

Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.

Verfahrensablauf

Um einen Jagdschein in Hessen zu bekommen, muss man die Ausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde auf dem Landratsamt bzw. dem Magistrat bei kreisfreien Städten beantragen.

Fristen

Keine

Kosten & Gebühren

Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:

Stand 1.05.2017

Jahres-
Jagdschein

Dreijahres-Jagdschein

Jugend-Jahres-
Jagdschein

Ausländer-Tagesjagdschein

Ausstellungsgebühr

40,00 €

95,00 €

18,00 €

15,00 €

Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:

Stand 1.05.2017

Jahres-
Jagdschein

Dreijahres-Jagdschein

Jugend-Jahres-
Jagdschein

Ausländer-Tagesjagdschein

Jagdabgabe

40,00 €

95,00 €

18,00 €

15,00 €

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  (HMUKLV)

Stichwörter

  • Jäger
  • Jagdausübung
  • HMUKLV
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  • Jagen
  • Jagderlaubnis
  • Jagdgenehmigung
  • Wildtiere

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Donnerstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

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