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Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK)

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Online erledigen

Kurzinfo

Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie bestimmte Schusswaffen erwerben.

Beschreibung

Die gelbe Waffenbesitzkarte ermöglicht Sportschützen, bestimmte Schusswaffen und die dazugehörige Munition zu erwerben.

Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie die nachfolgenden Schusswaffen erwerben:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und (oder) gezogenen Läufen
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
  • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkusssionswaffen)

Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist auf insgesamt 10 beschränkt. In der Regel dürfen Sie nicht mehr als 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben.

Verfahrensablauf

Sie erhalten die gelbe Waffenbesitzkarte auf Antrag.

Reichen Sie hierzu die von Ihrem Schießsportverband ausgestellte Bescheinigung und ggf. erforderliche weitere Unterlagen bei der zuständigen Stelle zur Prüfung ein.

Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen die gelbe Waffenbesitzkarte. Nach dem Erwerb einer Waffe muss innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Stelle die Eintragung in die gelbe Waffenbesitzkarte beantragt werden.

Sie erhalten die Gelbe Waffenbesitzkarte auf Antrag.
 Reichen Sie hierzu die von Ihrem Schießsportverband ausgestellte Bescheinigung und ggf. erforderliche weitere Unterlagen bei der zuständigen Stelle zur Prüfung ein.
 Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen die Gelbe Waffenbesitzkarte. Nach dem Erwerb einer Waffe muss innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Stelle deren Eintragung in die Gelbe Waffenbesitzkarte beantragt werden.

Kosten & Gebühren

 EUR 87 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag oder nach Zeitaufwand bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung
 Die zuständige Stelle informiert Sie über anfallende Kosten.

Es fallen Kosten an. Diese sind regional verschieden.
Die zuständige Stelle informiert Sie über anfallende Kosten.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)

Stichwörter

  • Waffenbesitz
  • Schusswaffen
  • WBK
  • Gastschütze
  • Schießsport
  • waffenrechtliche Erlaubnis
  • Schießsportverband
  • Schützenverein
  • Sportschütze
  • Schießen

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Donnerstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: