Startseite > Leistungen von A-Z

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Donnerstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: