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Fahrzeugsteuern

Für Kraftfahrzeuge müssen Sie Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Besondere Regelungen gelten für Menschen mit Behinderungen.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Donnerstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: