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Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Online erledigen

Kurzinfo

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Pilotenlizenz um Klassen- und Musterberechtigungen erweitern sowie diese erneuern.

Beschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Bürger können den Eintrag von weiteren Klassen- und Mus-terberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) bezie-hungsweise deren Erneuerung beantragen.
 

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Sie erhalten die alte Lizenz zurück.
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMfWEVW)

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Stichwörter

  • Erweiterung der PPL-H
  • Pilotenlizenz PPL-A
  • Erneuerung von Musterberechtigungen
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  • Erweiterung von Klassenberechtigungen
  • Erneuerung von Klassenberechtigungen

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Donnerstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

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