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Allendorf (Eder)
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Gültigkeitsgebiet: Hessen
Online erledigenWenn Sie an einer hessischen Hochschule Zahnmedizin studieren und einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.
Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der zahnärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Zahnmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Zahnärztliche Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden.
In der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ist geregelt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.
Anmeldeschluss für alle Prüfungsabschnitte ist jeweils der 10. Januar bzw. der 10. Juni.
Die Antragsstellung erfolgt elektronisch.
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
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