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Allendorf (Eder)
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Gültigkeitsgebiet: Hessen
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.
Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen.
Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.
Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.
Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.
Umfassende Informationen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen – Tierärztliche Approbation
Das amtliche Führungszeugnis darf nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein.
Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als einen Monat sein.
Ausstellung der Approbation: 150,00 Euro - 350,00 Euro
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