Gemeinde
Allendorf (Eder)
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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Hessen
Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern kann von dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.
Unterhalt für ein minderjähriges Kind getrenntlebender – verheirateter oder nicht verheirateter – Eltern kann vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären (streitigen) oder auch in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden. Das vereinfachte Verfahren muss mit Hilfe eines Formulars beantragt werden. Es kann schneller und kostengünstiger als ein streitiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel (Unterhaltsfestsetzungsbeschluss) führen.
Sie können sich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jugendamt oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.
Den Antrag müssen Sie über das Antragsformular, welches beim Jugendamt beziehungsweise beim Amtsgericht zu erhalten ist, stellen. Das Formular steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Es kann nur Unterhalt für die bzw. aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes festgesetzt werden; Unterhalt für die Vergangenheit kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.
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