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Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Kurzinfo

Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird von der zuständigen Stelle aufgehoben, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

Beschreibung

Eine gute Schulbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Kinder sich ihren Fähigkeiten entsprechend entfalten können. Dem dienen ein gut gegliedertes, den vielfältigen Interessen und Entwicklungen der Schüler gerecht werdendes Schulsystem und unterschiedliche Fördermaßnahmen.

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung: Die Schulen sind verpflichtet, Fördermaßnahmen durchzuführen. Die Grundlage hierfür bildet der Sechste Abschnitt der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“. Förderziel ist, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden. Diagnose und Beratung spielen dabei eine wesentliche Rolle. Bei Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Schwierigkeiten wird ein individueller Förderplan erstellt. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe.

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs läuft in mehreren Schritten ab:

  • Die Schule informiert Sie über den Verdacht eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und berät Sie zum weiteren Vorgehen.
  • Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder mit deren Einverständnis leitet die Schule das Verfahren ein.
  • Fachkräfte der sonderpädagogischen Förderung führen eine pädagogische Diagnostik durch. Dabei werden Lernentwicklung, Entwicklungsvoraussetzungen und der Unterstützungsbedarf Ihres Kindes betrachtet.
  • Die Ergebnisse werden in einem Gutachten zusammengefasst.
  • Die zuständige Schulaufsichtsbehörde prüft die Unterlagen und entscheidet, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird und welcher Förderschwerpunkt zutrifft.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

Das Verfahren endet mit der Feststellung oder der Ablehnung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Kosten & Gebühren

Die Fördermaßnahmen sind kostenlos.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Stichwörter

  • Lernschwäche
  • Dyskalkulie
  • Leistungsschwäche
  • Legasthenie
  • Lese- Rechtschreib-Schwäche
  • Rechenschwäche

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Donnerstag

und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

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